In Fällen des Abs. § 558 BGB oder gem. 2 BGB). § 543 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund § 544 BGB - Vertrag über mehr als 30 Jahre § 545 BGB - Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Im Gesetz findet sich in § 543 BGB (außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) und in § 314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) eine Definition des wichtigen Grundes. 3 BGB ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Mieter vor Ausspruch der Kündigung … Nach einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann eine mehrmonatige Räumungsfrist gewährt werden, wenn ein Mieter so krank ist, dass er sich nicht so schnell um angemessenen Ersatzwohnraum kümmern kann und seit der Kündigung die Mieten pünktlich und vollständig vom Job-Center gezahlt werden (LG Berlin, Urteil v. 25.7.2017, 63 S 7/17). Die fristlose Kündigung der Wohnung hingegen ist nur in Ausnahmefällen möglich, in denen einer der beiden Parteien die Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Mai 2010 (VIII ZR 96/09) über die Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs eines Wohnungsmieters geurteilt. § 559 BGB den Erhöhungsbetrag nicht zahlt, schützt das Gesetz den Mieter von Wohnraum durch § 569 Abs.3 Nr.3 BGB unter bestimmten Voraussetzungen in der Weise, dass es die fristlose Kündigung erst nach Ablauf einer Schonfrist zulässt. bgh: begrÜndung einer fristlosen kÜndigung wegen zahlungsverzugs Der BGH hat am 12. 3 Nr. Das Rechtswörterbuch von JuraForum.de Es gilt aber auch für die fristlose Kündigung: Der Mietvertrag gilt nur dann als gekündigt, wenn bestimmte Formvorschriften eingehalten wurden. Gerät der Mieter dadurch in Zahlungsverzug, dass er nach einer Mieterhöhung durch den Vermieter gem. 2 Nr. Mietvertrag - ausserordentliche fristlose Kündigung - Über 3.000 Rechtsbegriffe kostenlos und verständlich erklärt! Die außerordentliche fristlose Kündigung ist dann wirksam (§ 569 Abs. Da § 543 BGB eine spezielle Vorschrift des Mietrechts ist, ist sie gegenüber der Vorschrift des § 314 vorrangig. Kündigungsfrist bedeutet (im Sinne des § 130 BGB): der Zeitraum zwischen dem Tag, vor dessen Ablauf die Kündigungserklärung spätestens beim Kündigungsempfänger eingegangen sein muss (Kündigungstag) und dem Kündigungstermin, d.h. der Tag, an …